Einen Sportverein gründen: So geht’s
Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten der Vereinsgründung
Sie überlegen, Ihren eigenen Sportverein zu gründen? Dann nichts wie los! In nur sechs Schritten gründen Sie Ihren Verein und lassen ihn offiziell anerkennen. Wir erklären Ihnen ausführlich, worauf Sie bei der Vereinsgründung achten müssen.
Wie kann ich einen Sportverein gründen? In aller Kürze
Die Gründung eines Vereins läuft immer nach einem bestimmten Schema ab, egal ob es sich um einen Sportverein oder Musikverein handelt. Hier die wichtigsten Infos zur Vereinsgründung in Kurzfassung:
- Mindestens sieben Personen müssen sich zusammenfinden, um einen Sportverein zu gründen.
- Diese sieben Gründungsmitglieder nehmen an einer sogenannten Gründungsversammlung teil.
- Dort formulieren sie gemeinsam eine Satzung, stimmen über diese ab und wählen einen Vorstand.
- Jetzt ist noch die Anmeldung des neuen Vereins beim Vereinsregister, Amtsgericht und Finanzamt notwendig.
Was Sie bei einer Vereinsgründung im Detail beachten müssen und wie viel die Gründung kostet, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Sportverein gründen: Voraussetzungen
Die im Grunde einzige Voraussetzung für die Gründung eines Sportvereins lautet: Sieben Freunde müsst ihr sein! Um einen Sportverein zu gründen, brauchen Sie nämlich zunächst sieben Gründungsmitglieder. Diese müssen auch an der Gründungsversammlung – also der ersten offiziellen Vereinsversammlung – teilnehmen, und die Satzung unterschreiben.
Übrigens: Nach der Gründung ist es auch in Ordnung, wenn Ihr Verein zeitweise weniger Mitglieder hat. Es müssen aber immer mehr als drei Vereinsmitglieder sein!
Abgesehen von den sieben Personen, die den Verein gründen, gibt es keine Voraussetzungen zu beachten. Bedenken Sie aber, dass eine Vereinsgründung immer auch die Verantwortung für verwaltungsrechtliche und finanzielle Aufgaben mit sich bringt.
Grundsätzlich lässt sich eine Vereinsgründung recht schnell erledigen – welche sechs Schritte dazu nötig sind, lesen Sie hier.
Schritt für Schritt: So gründen Sie einen Sportverein
Das Grundlegende ist geklärt, jetzt geht es ans Eingemachte: In nur sechs Schritten gründen Sie Ihren eigenen Sportverein!
Schritt 1: Vereinsmitglieder definieren
Im ersten Schritt müssen Sie (mindestens) sieben Gründungsmitglieder finden, die bereit sind, an der Gründungsversammlung teilzunehmen.
Wissenswert: Neben natürlichen Personen können auch Gesellschaften (zum Beispiel OHGs, GmbHs oder andere Vereine) Gründungsmitglieder Ihres Vereins werden. Wichtig ist aber: alle Vereinsgründer müssen geschäftsfähig sein. Im Klartext heißt das: Sie können die GmbH Ihres Schwagers als Vereinsmitglied definieren, nicht aber Ihren Hund.
Schritt 2: Gründungsversammlung des Vereins
Sobald die sieben Gründungsmitglieder feststehen, treffen Sie sich alle gemeinsam zur ersten Versammlung Ihres Sportvereins – der sogenannten Gründungsversammlung.
Hier gibt es für Sie Folgendes zu tun:
Den Vereinsnamen festlegen
Wie soll Ihr Sportverein heißen? Wichtig ist dabei, dass sich Ihr Vereinsname von anderen klar unterscheidet. Recherchieren Sie daher die Namen von Vereinen im örtlichen Vereinsregister und sehen Sie auch im Internet nach, ob Ihre Namensidee schon vergeben ist. Inspiration für die Namensfindung liefert Ihnen unser Artikel „So finden Sie den passenden Teamnamen für Ihre Hobbymannschaft“.
Vereinssatzung verabschieden
Die Satzung Ihres Sportvereins enthält wichtige Bestimmungen. Sie können einen Rechtsanwalt hinzuziehen, das ist aber nicht unbedingt nötig. Mustersatzungen finden Sie im Internet, zum Beispiel hier unter vereinsrecht.de.
In die Satzung gehört:
- der Vereinsname
- der Vereinssitz
- Regelung zur Eintragung des Vereins
- Vereinszweck
- Regeln für Aus- und Eintritt von Mitgliedern
- die vereinbarten Mitgliedsbeiträge
- Regeln zur Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung)
- Regelungen zur Bestimmung des Vorstandes (z.B. Wahl durch die Gründungsmitglieder)
- Regelungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung
Übrigens: Mehr zu den rechtlichen Grundlagen eines Vereins lesen Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Kapitel 2 Eingetragene Vereine.
Vorstand und Vertretung festlegen
Da ein Verein eine sogenannte Körperschaft und somit nicht selbst handlungsfähig ist, müssen Sie einen Vorstand bestimmen. Dieser kann zum Beispiel von der Mitgliederversammlung gewählt, aber auch auf andere Weise bestimmt werden. Die Regelungen zur Bestimmung des Vorstandes haben Sie bereits in der Satzung festgelegt. Der neue 1. Vorsitzende übernimmt nun die Versammlungsleitung.
Wichtig: Auf Ihrer Gründungsversammlung müssen Sie außerdem ein Gründungsprotokoll führen. In der Satzung wird festgelegt, wer das Protokoll zu unterzeichnen hat (zum Beispiel der Protokollant und der 1. Vorsitzende).
Das Gründungsprotokoll sollte folgende Punkte enthalten:
- Ort und Zeit der Gründung
- die Anzahl der Personen (mindestens sieben) und deren Absicht (einen Verein zu gründen)
- Wahl von Versammlungsleiter/-in und Schriftführer/-in
- Vorstellung der ausgearbeiteten Satzung
Beispielsweise auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz finden Sie eine Vorlage für das Gründungsprotokoll.
Der gewählte Vorstand Ihres Vereins ist dafür verantwortlich, die weiteren Schritte durchzuführen.
Schritt 3: Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen
Wenn die Satzung einen gemeinnützigen oder sozialen Zweck vorsieht, kann ein Verein steuerlich als gemeinnützig eingestuft werden (dies muss aber nicht der Fall sein).
Damit Ihr Verein als gemeinnützig eingestuft und von den Steuern befreit wird, muss er den Vorgaben des § 52 AO (Abgabenordnung) entsprechen. In § 52 Abs.1 AO heißt es: „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ Dazu gehört zum Beispiel auch „die Förderung des Sports“.
Wichtig: Ihr Verein muss für die Allgemeinheit zugänglich sein, um als gemeinnützig zu gelten – und nicht etwa nur aus der Belegschaft Ihres Unternehmens bestehen.
Auf Antrag prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit Ihres Sportvereins und damit die Berechtigung für die Steuerbefreiung. Dazu sollten Sie dem Finanzamt folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag auf Freistellung von der Körperschaftssteuer
- Satzung
- Gründungsprotokoll (einschließlich des Protokolls der Vorstandswahl)
- Falls nicht im Gründungsprotokoll vorhanden: Beitragsordnung bzw. Informationen zur Regelung der Mitgliederbeiträge
- Vereinsregisterauszug oder eine Kopie des Antrags auf Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister
Tipp: Wenn Sie den Antrag beim Finanzamt stellen, bevor Sie Ihren Sportverein im Vereinsregister eintragen lassen, sparen Sie sich in der Regel Kosten. In den meisten Bundesländern entfallen die Anmeldegebühren für die Eintragung, wenn Sie dem Registergericht bereits einen vorläufigen Freistellungsbescheid vorlegen können. In manchen Fällen bekommen Sie die Gebühren innerhalb einer bestimmten Frist rückerstattet, wenn Sie die Steuerbefreiung nachträglich vorweisen. Am besten, Sie erkundigen sich bei Ihrem zuständigen Registergericht.
Schritt 4: Beglaubigung durch einen Notar
Damit Sie Ihren Verein in das Vereinsregister eintragen lassen können und er seine volle Rechtsfähigkeit erlangt, muss zunächst ein Notar die Unterschriften des Vorstands beglaubigen.
Dazu müssen die Vereinsvorstände ihre Ausweispapiere persönlich bei einem Notar vorlegen.
Schritt 5: Eintragung des Vereins im Vereinsregister
Für die Anmeldung zur Eintragung im Vereinsregister benötigen Sie folgende Dokumente:
- die verabschiedete Satzung mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder
- das Gründungsprotokoll (einschließlich des Protokolls der Vorstandswahl)
- eine Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder
- eine Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder
Übrigens: Häufig leitet der Notar nach der Beglaubigung Ihre Vereinsunterlagen an das zuständige Amtsgericht/Registergericht weiter.
Schritt 6: Bankkonto eröffnen und Verein bei Finanzamt melden
Fast geschafft: Im letzten Schritt der Vereinsgründung eröffnet der Vorstand ein Bankkonto für den Verein.
Außerdem melden Sie ihn beim örtlichen Finanzamt an. Dafür benötigen Sie den Auszug aus dem Vereinsregister.
Welche Kosten entstehen?
Für die Vereinsgründung fallen, je nach Bundesland, Kosten zwischen 70 und 130 Euro an.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen:
- Gebühren für die notarielle Beglaubigung: 20-30 Euro.
- Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht: ca. 50-60 Euro. Diese Gebühr kann aber bei Vorlage eines Freistellungsbescheids entfallen.
- Bekanntmachung der Eintragung in das Vereinsregister durch das Amtsgericht: ca. 10-30 Euro.
Falls Sie im Vorfeld einen Rechtsanwalt beauftragt haben, die Satzung Ihres Sportvereins auszuarbeiten, oder anderweitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen, müssen Sie natürlich mit weiteren Kosten rechnen.
Geschafft! Das Vereinsleben kann beginnen
Sie sehen: einen Sportverein gründen ist gar nicht so schwer. Sind die Formalitäten erledigt, kann endlich die eigentliche Vereinsarbeit losgehen.
Dazu gehört beispielsweise die Suche nach passenden Sponsoren. Hilfreiche Tipps von Experte Andreas Will finden Sie in unserem Beitrag „Sponsoren suchen, finden & halten“.
Außerdem müssen Sie Ihre Vereinsmitglieder mit der geeigneten Sportkleidung ausrüsten. Bei owayo werden Sie fündig: Wir bieten Ihnen hochwertige Trikots für Ihre Sportart – im Konfigurator können Sie Ihr individuelles Design mit Ihren Vereinsfarben gestalten!
Wählen Sie hier Ihre Sportart:
Fußball | Handball | Basketball | Eishockey | Radsport | Laufen | eSports | Volleyball | Tischtennis | Unihockey | Dart | Bowling
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